Energieausweis

Es ist wichtig zu wissen, wie viel Energie im eigenen Haus oder in der Wohnung verbraucht wird. Der Energieausweis oder auch Energiepass liefert dazu wertvolle Informationen und bietet sowohl Hausbesitzern als auch Mietern nützliche Einblicke. Dieser Artikel hält alles Wichtige zum Energieausweis bereit.

Inhalt der Seite

Kurz & Kompakt

  • Definition Energieausweis: Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Effizienz eines Gebäudes bewertet und Auskunft über dessen Energiebedarf oder -verbrauch gibt.

  • Arten von Energieausweisen: Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis, der auf dem tatsächlichen Energieverbrauch basiert und einfacher, aber weniger genau ist, und den Bedarfsausweis, der durch eine detaillierte Analyse des Gebäudebestandes erstellt wird und präziser, jedoch teurer ist.

  • Inhalt von einem Energieausweis: Der Energieausweis eines Wohngebäudes umfasst immer fünf Seiten: Seite 1 enthält die Gebäudedaten und Registriernummer, Seite 4 Modernisierungsempfehlungen, und Seite 5 eine Erklärung der Fachbegriffe. Beim Verbrauchsausweis bleibt Seite 2 leer, da sie die Bedarfsanalyse enthält, und beim Bedarfsausweis bleibt Seite 3 frei, die speziell die Verbrauchsdaten erfasst.

  • Wer erstellt den Energieausweis? Energieausweise werden von einem qualifizierten Energieberater oder einem anderen zugelassenen Fachmann, wie z. B. Architekten oder Ingenieuren, ausgestellt.

  • Kosten für den Energieausweis: Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Art und Anbieter, wobei ein Verbrauchsausweis ab etwa 70 Euro und ein Bedarfsausweis ab etwa 400 Euro erhältlich sind.

Was ist ein Energieausweis und warum ist er so wichtig?

Der Energieausweis hat die Aufgabe, Immobilienbesitzern und potenziellen Käufern oder Mietern eine klare Einschätzung über die Umweltverträglichkeit und die zu erwartenden Energiekosten eines Hauses bieten. Bereits die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), die Ende 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde, machte den Energieausweis zu einem unverzichtbaren Bestandteil bei Immobilienverkäufen und Vermietungen.

So beeinflusst der Energieausweis am Ende auch den Wert einer Immobilie. Das liegt daran, dass ein Haus in einem guten energetischen Zustand den Verkaufspreis oder die Mietpreise erhöhen kann. In der Regel sind niedrige Energiekosten und auch die Umweltfreundlichkeit eines Hauses für Käufer und Mieter attraktiv.

Arten von Energieausweisen im Vergleich

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, und zwar den Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch und ist einfacher zu erstellen, jedoch weniger detailliert. Der Bedarfsausweis hingegen wird anhand einer gründlichen Analyse des Gebäudebestandes erstellt und ist daher präziser, aber auch kostenintensiver. Ob ein Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis erforderlich ist, hängt von den Eigenschaften des Gebäudes ab. Für bestimmte Altbauten genügt ein kostengünstiger Verbrauchsausweis, während für Neubauten und Wohngebäude ohne Wärmeschutzstandard von 1977 ein Bedarfsausweis vorgeschrieben ist.

Inhalt eines Energieausweises

Der Energieausweis eines Wohngebäudes umfasst immer fünf Seiten, unabhängig vom Typ. Seite 2 bleibt beim Verbrauchsausweis leer und wird nur für den Bedarfsausweis ausgefüllt, da sie eine Übersicht des berechneten Energiebedarfs enthält. Umgekehrt bleibt Seite 3 beim Bedarfsausweis leer, da sie spezifisch für den Verbrauchsausweis ausgelegt ist und die Energieverbrauchsdaten sowie Vergleichswerte erfasst.

  • Seite 1: Grundlegende Gebäudedaten und Registriernummer

  • Seite 2: Bedarfsausweis (beim Verbrauchsausweis leer) – Übersicht des berechneten Energiebedarfs

  • Seite 3: Verbrauchsausweis (beim Bedarfsausweis leer) – Verbrauchsdaten und Vergleichswerte

  • Seite 4: Empfehlungen zur Modernisierung

  • Seite 5: Erklärung der wichtigsten Fachbegriffe

Details zum Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis erfasst die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, basierend auf den Heiz- und Stromabrechnungen. Diese Methode wird heute überwiegend für Bestandsgebäude verwendet, die den Wärmeschutzstandards von 1977 entsprechen. Ein Vor-Ort-Termin ist in der Regel nicht notwendig, wenn die relevanten Abrechnungen vorgelegt werden.

Details zum Bedarfsausweis

Dieser Ausweis ist für alle Neubauten und Altbauten ohne den Wärmeschutzstandard von 1977 obligatorisch. Der Bedarfsausweis berücksichtigt alle dämmspezifischen und technischen Gebäudedetails und wird bei Neubauten oft schon während der Planungsphase vom Architekten erstellt. Sollte der Bedarfsausweis im Nachhinein notwendig sein, kann ihn ein Energieberater auf Basis einer detaillierten Gebäudebewertung ausstellen, was jedoch zeit- und kostenaufwendiger ist.

Erstellung eines Energieausweises

Ein Energieausweis kann von speziell qualifizierten Fachleuten erstellt werden. Am besten ist das eine Person mit ausreichend Erfahrung in der Gebäudeberatung. Das gilt vor allem dann, wenn ein Bedarfsausweis benötigt wird.

Wer erstellt den Energieausweis?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt in § 88 fest, welche Fachpersonen zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sind. Dazu zählen in erster Linie Hochschulabsolventen in Fächern wie Architektur, Ingenieurwissenschaften, Hochbau, Physik oder Elektrotechnik. Neben dem dürfen auch Handwerker mit einer entsprechenden Zulassung einen Energieausweis ausstellen. Für diese Zulassung müssen sie nachweisen, dass sie über fundierte Kenntnisse im Bereich Energieeffizienz verfügen. So kann man beispielsweise bei seinem Schornsteinfeger nachfragen, ob er berechtigt ist, einen Energieausweis auszustellen.

Es ist auch immer sinnvoll, im Netz nach qualifizierten Energieausweis-Ausstellern zu suchen. Das ist etwa über die bundesweite Expertendatenbank der Deutschen Energieagentur (dena) möglich.

Anforderungen an den Aussteller (z.B. Energieberater, Architekt)

Ebenfalls im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt sind die Anforderungen an Aussteller von Energieausweisen. Das sind die wichtigsten Kriterien:

  • Berufliche Qualifikation: Wie bereits erwähnt, können nur Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Bereichen wie Architektur, Bauingenieurwesen, Hochbau, Physik, Elektrotechnik oder verwandten Gebieten den Energieausweis erstellen. Die Voraussetzung einer beruflichen Qualifikation stellt sicher, dass die Aussteller die bautechnischen und energetischen Aspekte eines Gebäudes fundiert bewerten können.

  • Spezialisierte Ausbildung oder Zusatzqualifikation: Personen ohne Hochschulabschluss, wie etwa Handwerksmeister oder Schornsteinfeger, können ebenfalls zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt sein. Dafür benötigen sie eine anerkannte Weiterbildung ihrer Fachkenntnisse im Bereich Energieeffizienz.

  • Registrierung und Zertifizierung: In der Regel müssen sich die Aussteller bei einer anerkannten Institution wie der Deutschen Energieagentur (dena) registrieren lassen. Die dena-Datenbank enthält nur Fachleute, die die Anforderungen zur Ausstellung von Energieausweisen erfüllen, was zusätzlichen Schutz für Verbraucher bietet.

  • Erfahrung und Fachkenntnisse in Energieeffizienz: Insbesondere Energieberater bringen häufig umfassende Kenntnisse aus der Praxis mit und sind daher für komplexere Ausweise, wie den Bedarfsausweis, oft besonders gut qualifiziert.

Wie wird der Energieausweis erstellt?

Wird ein Energieausweis erstellt, erfolgt das in verschiedenen Schritten, die je nach Art des Ausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) einen Unterschied in der Detailgenauigkeit ausmachen. Hier ist eine Übersicht über den Ablauf und die Anforderungen:

Erstellung eines Energieausweises – Schritt für Schritt:

  • Datenaufnahme: Es wird damit begonnen, alle relevanten Daten zum Gebäude zu erfassen. Diese beinhalten etwa Informationen zur Bauweise, Dämmung, Fensterqualität, Heizungsanlage und eventuell vorhandenen Lüftungs- oder Solaranlagen. Soll ein Verbraucherausweis erstellt werden, sind obendrein die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre nötig.

  • Berechnungen: Basierend auf den gesammelten Daten berechnet der Aussteller entweder den durchschnittlichen Energieverbrauch (bei Verbrauchsausweisen) oder den theoretischen Energiebedarf (bei Bedarfsausweisen). Hierzu werden detaillierte Berechnungsmethoden und Software-Tools verwendet, die spezifische Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) berücksichtigen.

  • Erstellung des Dokuments: Nach den Berechnungen wird der Energieausweis als offizielles Dokument ausgefüllt. Er enthält neben den Energiekennwerten auch Empfehlungen zur Energieeinsparung und zeigt, in welche Effizienzklasse das Gebäude eingestuft wird.

Notwendige Unterlagen und Informationen

Zur Erstellung eines Energieausweises braucht er verschiedene Unterlagen und Informationen, dazu gehören:

  • Gebäudepläne und Grundrisse

  • Angaben zur Heiztechnik

  • Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre

  • Informationen zur Dämmung

Dauer und Ablauf der Erstellung

Zunächst einmal wird ein Vor-Ort-Termin ausgemacht, das ist bei einem Bedarfsausweis in jedem Fall notwendig. Hier begutachtet die Fachperson das Gebäude, das kann bis zu zwei Stunden dauern. Nach der Begutachtung und Datenerfassung kann die eigentliche Erstellung je nach Komplexität und Art des Ausweises bis zu zwei Wochen dauern. Bei einfachen Verbrauchsausweisen kann es jedoch auch schneller gehen. Zum Schluss gibt es meistens ein Abschlussgespräch, in dem der Aussteller vom Energieausweis die Ergebnisse bespricht und unter Umständen Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz gibt.

Tipps zur schnellen und effizienten Erstellung

  • Vollständige Unterlagen bereithalten: Alle relevanten Pläne, Verbrauchsdaten und technische Dokumentationen vorbereiten, um Verzögerungen zu vermeiden.

  • Frühzeitig planen: Rechtzeitig einen Termin mit einem zugelassenen Aussteller, besonders in Stoßzeiten (z. B. bei bevorstehenden Verkaufsterminen) vereinbaren.

  • Energieberatung in Anspruch nehmen: Bei Unsicherheiten kann eine Energieberatung vorab hilfreich sein, um die nötigen Schritte und potenzielle Modernisierungsmaßnahmen zu klären.

Energieausweis und Sanierung

Bei der Planung und Bewertung von Sanierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz eines Gebäudes spielt der Energieausweis eine zentrale Rolle. So liefert er eine solide Grundlage, um den energetischen Zustand vor und nach einer Sanierung zu vergleichen und gezielte Maßnahmen zu planen.

Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

  • Eine gute Dämmung: Ob Außendämmung, Dachdämmung oder Dämmung der Kellerdecken und Fassaden – es handelt sich hierbei um effektive Maßnahmen, um Wärmeverluste zu verhindern.

  • Fenster überprüfen und gegebenenfalls austauschen: Moderne, energieeffiziente Fenster senken den Heizbedarf und verbessern die Wärmedämmung.

  • Heizungsanlage erneuern: Der Austausch alter Heizsysteme gegen effizientere Heizkessel oder Wärmepumpen reduziert den Energieverbrauch erheblich.

  • Auf regenerative Energiequellen setzen: Photovoltaik- und Solarthermieanlagen helfen, Heiz- und Stromkosten durch erneuerbare Energien zu senken.

  • Lüftungsanlage optimieren: Eine moderne Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung kann die Wärmeverluste weiter minimieren.

Fördermöglichkeiten (BAFA, KfW)

Für viele Sanierungsmaßnahmen gibt es Förderungen und zinsgünstige Kredite, die den Einstieg in die energetische Modernisierung erleichtern. Das ist etwa über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Das BAFA fördert nämlich den Einsatz erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpen, Solarthermieanlagen) sowie Energieberatungen und Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung. Die Förderung erfolgt meist als Zuschuss, der direkt auf die Investitionskosten angerechnet wird.

Eine weitere Stelle ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW-Bank bietet zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für umfassende Sanierungsprojekte und Einzelmaßnahmen an. Besonders attraktiv sind Förderungen für sogenannte KfW-Effizienzhäuser, bei denen ein besonders niedriger Energieverbrauch erreicht wird. Die Programme beinhalten auch Tilgungszuschüsse, die sich nach dem Energiestandard des Gebäudes nach der Sanierung richten.

Amortisierung von Sanierungsmaßnahmen

Unter Amortisierung versteht man die Zeit, bis sich eine Investition in die Sanierung durch Einsparungen rentiert. Je nach Maßnahme dauert das länger oder kürzer.

  • Dämmung: Fassaden- und Dachdämmungen können sich innerhalb von 10–20 Jahren amortisieren, je nach Heizkostenersparnis.

  • Fensteraustausch: Bei gut isolierenden Fenstern kann die Amortisationszeit etwa 10–15 Jahre betragen.

  • Heizungserneuerung: Die Amortisation hängt stark vom eingesetzten System ab – eine moderne Wärmepumpe kann sich etwa innerhalb von 10–15 Jahren rentieren.

  • Regenerative Energien: Photovoltaikanlagen amortisieren sich oft innerhalb von 10–12 Jahren, Solarthermieanlagen in rund 15 Jahren. Das ist abhängig vom Verbrauch und den Energiepreisen.

Erstellung eines neuen Energieausweises nach Sanierung

Nach umfassenden Sanierungsmaßnahmen ist es sinnvoll und in manchen Fällen auch gesetzlich vorgeschrieben, einen neuen Energieausweis zu erstellen. Dieser dokumentiert den verbesserten energetischen Zustand und kann den Immobilienwert steigern. So zeigt ein neuer Energieausweis nach der Sanierung den aktuellen Energieverbrauch oder -bedarf an und bestätigt die Effizienzgewinne durch die Sanierung. Außerdem hilft er bei der Beantragung weiterer Förderungen oder zinsgünstiger Kredite und stellt eine bessere Effizienzklasse aus, was besonders bei Verkauf oder Vermietung attraktiv sein kann.

Energieausweis und Neubau

Wer neu bauen möchte, für den wird ein Energieausweis verpflichtend, da er wichtige Informationen für Bauherren und zukünftige Nutzer bereitstellt.

Anforderungen an Neubauten (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wird heute in Form des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) weitergeführt. Beides stellt hohe Anforderungen an Neubauten, das Ziel ist es, den Primärenergieverbrauch zu reduzieren und den Wärmeschutz zu optimieren. Das sind wichtige Punkte der EnEV/GEG für Neubauten:

  • Primärenergiebedarf: Neubauten müssen sehr niedrige Energiebedarfswerte erreichen, die häufig durch Nutzung erneuerbarer Energien ergänzt werden.

  • Wärmeschutz und Dämmung: Es werden Anforderungen an die Dämmung und Vermeidung von Wärmebrücken gestellt.

  • Technische Ausstattung: Nutzung moderner Heizungs- und Lüftungstechnik sowie gegebenenfalls Photovoltaik oder Solarthermie.

KfW-Effizienzhaus: Standards und Vorteile

Die KfW-Förderbank bietet für Neubauten das KfW-Effizienzhaus-Programm an. Hierbei werden Standards gesetzt, die deutlich über den gesetzlichen Anforderungen liegen und eine höhere Energieeffizienz garantieren. So gibt es Effizienzhaus-Stufen, etwa KfW 40 oder 55. Die Zahl gibt an, wie viel Prozent des Primärenergiebedarfs ein Gebäude im Vergleich zu einem konventionellen Neubau benötigt, also bei KfW 40 sind es 40 Prozent.

Je nach Effizienzhaus-Standard können Eigentümer auch attraktive Fördermittel, Tilgungszuschüsse und günstige Darlehen erhalten. Insgesamt senkt ein KfW-Effizienzhaus den Energieverbrauch und reduziert langfristig die Betriebskosten.

Planungsphase: Integration des Energieausweises

Es ist wichtig, bereits in der Planungsphase des Gebäudes die Ausstellung des Energieausweises zu berücksichtigen, um die energetischen Anforderungen effizient umzusetzen. Dazu gehört es nämlich schon, die Baumaterialien, die Fenster, Heizung und Lüftung entsprechend den energetischen Vorgaben zu wählen. Durch Simulationen kann zudem geprüft werden, ob die geplanten Maßnahmen den gewünschten energetischen Standard erreichen.

Baubegleitung durch Energieberater

Eine Baubegleitung durch einen Energieberater ist ratsam und oft Voraussetzung für KfW-Förderungen. Ein Energieberater übernimmt dabei verschiedene Aufgaben, wie die Kontrolle und Beratung bei der Wahl der Baumaterialien und den energetischen Planungen. Zudem stellt die Begleitung durch einen Experten sicher, dass die Bauausführung den Anforderungen des Energieausweises entspricht. Ein Energieberater kann zudem auch über passende Förderprogramme informieren und bei der Beantragung helfen.

Kosten für den Energieausweis

Ein Energieausweis kostet je nach Art und Anbieter unterschiedlich viel. Ein Verbrauchsausweis ist ab etwa 70 Euro erhältlich, während ein Bedarfsausweis in der Regel mindestens 400 Euro kostet.

Vorsicht ist geboten bei sehr günstigen Online-Angeboten unter 50 Euro, bei denen oft keine professionelle Prüfung der Daten erfolgt. Seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gelten jedoch strengere Vorgaben, und Aussteller müssen sorgfältiger prüfen, andernfalls drohen Bußgelder.

Ein seriöser Verbrauchsausweis von einem lokalen Energieberater kostet in der Regel mindestens 150 Euro. Für ältere Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen ist meist ein Bedarfsausweis erforderlich, der mit einer Vor-Ort-Begehung und detaillierten Berechnung oft zwischen 400 und 800 Euro liegt. In komplexen Fällen kann er auch über 1.000 Euro kosten.

Verbesserung der Energieeffizienz und Energieausweis

Um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu steigern, bieten sich verschiedene Maßnahmen an. Da wäre zum Beispiel eine ordentliche Wärmedämmung der Fassade oder auch die Dämmung des Daches oder des Kellers. Das kann den Wärmeverlust deutlich verringern. Auch auf die Fenster sollte ein Blick geworfen werden, denn moderne Fenster mit Mehrfachverglasung und gut isolierten Rahmen verbessern den Wärmeschutz deutlich. Bleibt noch die Heizung übrig, der Umstieg auf energieeffiziente Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermie oder moderne Gasheizungen rentiert sich in jedem Fall.

Auswirkungen auf den Energieausweis

Die oben genannten Maßnahmen senken den Energiebedarf des Gebäudes und verbessern dessen Effizienzklasse im Energieausweis. Dies steigert den Wert des Gebäudes und kann auch die Betriebskosten senken. Zudem sind energetische Sanierungen oft Voraussetzung für Förderprogramme.

Überprüfung und Aktualisierung des Energieausweises

Eine Aktualisierung des Energieausweises wird erforderlich, wenn größere energetische Änderungen vorgenommen wurden, die den Energiebedarf des Gebäudes deutlich beeinflussen, oder wenn der bestehende Energieausweis abgelaufen ist (nach 10 Jahren). Eine Aktualisierung ist auch sinnvoll vor dem Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie, um den aktuellen Zustand widerzuspiegeln.

Vorgehensweise zur Aktualisierung des Energieausweises:

  • Datenaufnahme: Erfassung der neuen oder verbesserten energetischen Eigenschaften (z. B. Dämmmaßnahmen, neue Heiztechnik).

  • Energieberater beauftragen: Ein qualifizierter Energieberater erstellt auf Basis der aktuellen Gebäudedaten einen neuen Energieausweis.

  • Neuen Energieausweis ausstellen: Der aktualisierte Energieausweis kann dann für Vermietungs-, Verkaufs- oder Informationszwecke genutzt werden.

Fazit

Der Energieausweis bietet Hausbesitzern und Mietern eine klare Einschätzung über die energetische Qualität eines Gebäudes. Gerade in Zeiten steigender Energiekosten und verschärfter Umweltauflagen wird der Ausweis immer wichtiger, um Transparenz in den Energieverbrauch und die Effizienz eines Hauses zu bringen. Durch energetische Sanierungen lässt sich der Energiebedarf oft erheblich senken, was sich positiv auf den Energieausweis und den Wert des Gebäudes auswirkt.

FAQ zum Energieausweis

Es gibt den Verbrauchsausweis, der auf tatsächlichem Energieverbrauch basiert, und den Bedarfsausweis, der eine detaillierte Analyse des Gebäudezustands umfasst.

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig.

Ein Verbrauchsausweis kostet ab etwa 70 Euro, während ein Bedarfsausweis in der Regel mindestens 400 Euro kostet.

Fehlt ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung, kann dies zu Bußgeldern führen.

Ein Energieausweis enthält Angaben zum Energiebedarf oder -verbrauch, die Energieeffizienzklasse sowie Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Ja, auch für Nichtwohngebäude besteht die Pflicht zur Erstellung eines Energiepasses. Je nach Baujahr und Bauantrag wird ein verbrauchsorientierter oder bedarfsorientierter Ausweis benötigt.

Ein Energiepass ist ab 50 Quadratmetern Pflicht. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehreren Wohneinheiten müssen bei Verkauf oder Vermietung einen verbrauchsorientierten oder bedarfsorientierten Ausweis vorlegen.

Mehr über a better place erfahren Sie auf der Startseite

Finanzierung

Denken Sie rechtzeitig an die Finanzierbarkeit Ihres Bauvorhaben. Je nach präferierter Bauweise empfehlen wir folgende Partner, um Zinsen zu sparen:

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Shopping Cart
0
Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner