Was kostet ein Architekt?
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Dirk von a better place
- Februar 16, 2023
- Übersicht Ratgeber
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Das Grundstück ist gekauft. Im nächsten Schritt soll das Traumhaus geplant und errichtet werden. Für die Planung sollte in jedem Fall ein Architekt beauftragt werden, denn Architekten planen ein Architektenhaus nach den individuellen Wünschen des Bauherrn. Doch wie soll ein passender Architekt gefunden werden? Welche Kosten müssen kalkuliert werden und wo liegen die Vor- und Nachteile eines Architekten? Mit dem folgenden Ratgeber möchten wir versuchen, eine Antwort auf diese und viele andere Fragen zu geben.
Wie werden Architektenkosten kalkuliert?
Sicherlich, eine der ersten Fragen, die sich Bauherren stellen, ist „Was kostet ein Architekt?“ Dahinter verbirgt sich bei vielen die Angst, dass sie für den Architekten beim Bau zu viel zahlen müssen. An dieser Stelle können wir den zukünftigen Bauherren sagen, dass das Honorar von einem Architekten gesetzlich geregelt ist. Nachlesen lässt sich dies in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Jeder Architekt bzw. Architektin muss sich an bestimmte Grenzen halten, wenn er/sie die Tätigkeit rund um den Hausbau abrechnet.
Das Architektenhonorar wird von der Bausumme bestimmt. In einer Tabelle in der HOAI werden hierzu bestimmte Basisgrößen vorgeschlagen, welche wiederum abhängig von der Honorarzone sind. Beträgt die Bausumme für das Traumhaus genau 300.000 Euro, dann liegt das Honorar gemäß der HOAI-Tabelle bei 39.981 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Allgemein kann gesagt werden, dass der Architekt seine Kosten mit 10 bis 15 % der Baukosten kalkulieren darf, dabei zählen die Nebenkosten nicht zu den anrechenbaren Kosten.
Was ist Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure?
Im Rahmen der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird die Bezahlung für die Leistungen des Architekten oder Ingenieurs geregelt. Die verschiedenen Arbeiten sind in Phasen unterteilt, auf die wir noch genauer eingehen.
Bei der HOAI handelt es sich um eine Verordnung des Bundes. Diese wurde vom Bundesgesetzblatt herausgegeben. Die HOAI hat in einem gewissen Maße Gesetzescharakter. Dadurch können die festgesetzten Honorare auch eingeklagt werden.
2021 ist eine neue Verordnung in Kraft getreten. Durch die neue Verordnung können Architekten die Stundensätze frei vereinbaren. Zusätzlich werden weniger Leistungsinhalte verbindlich geregelt.
Aktuell ist die Honorarverordnung für Architekten folgendermaßen aufgeteilt:
Allgemeine Vorschriften
Flächenplanung, unterteilt in Bauleitplanung und Landschaftsplanung
Objektplanung, unterteilt in Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
Fachplanung, unterteilt in Tragwerk sowie technische Ausrüstung
Übergangs- und Schlussvorschriften
Jede dieser Teilleistungen ist zusätzlich in neun Leistungsphasen unterteilt, welche für alle Leistungen identisch sind.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten für einen Architekten?
Die Frage, was ein Architekt kostet, kann nicht pauschal beantwortet werden, denn eine Reihe von Faktoren beeinflussen letztendlich die Kosten und die Honorarordnung für Architekten. Nicht nur die einzelnen Phasen bestimmen die Kosten für den Architekten, sondern auch eine Staffelung nach Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens.
Insgesamt gibt es neun Leistungsphasen. Bauherren können den Architekten entweder für alle oder nur für einen Teil der Phasen beauftragen. Je nach Umfang setzt sich das Honorar des Architekten zusammen. Im Vertrag zwischen Architekt und Bauherr sollten die einzelnen Phasen und somit das Honorar genau festgehalten werden. Dies gilt sowohl für den Hausbau als auch für den Umbau eines Hauses.
Leistungsphasen von Architekten
Jede der Leistungsphasen hat einen festgelegten Anteil am Gesamthonorar des Architekten. Dieser Anteil wird in Prozent angegeben. Als wesentliche Grundlage dafür dienen die Zonen III oder IV aus der Honorartabelle, welche eine Gültigkeit für das Einfamilienhaus hat. Wer über den Bau einer Lagerhalle nachdenkt, für den ist die Zone I maßgeblich. Nachfolgend ein Überblick über die Leistung und Planung eines Architekten.
Grundlagenermittlung – Die Grundlagenermittlung beträgt 2 % des Gesamthonorars. In dieser ersten Leistungsphase der Bestandsaufnahme wird verhandelt, was der Architekt kosten darf. Alle beteiligten Parteien definieren hierbei klar das Leistungsspektrum. Dazu muss der Bauplatz besichtigt werden. Der Architekt erstellt eine Dokumentation und überlegt bereits, welche Unternehmen für die Arbeiten geeignet sind.
Vorplanung – Die Vorplanung wird mit 7 % des Gesamthonorars berechnet. In dieser Leistungsphase erfolgen zusätzliche Analysen und der Architekt fertigt die Skizzen an. Dabei sollen immer die Wünsche des Bauherren im Mittelpunkt stehen. Sehr wichtig in dieser Leistungsphase ist die Kommunikation, egal ob es dabei um Erklärungen an die Auftraggeber, Absprachen mit den Dienstleistern oder der Kontaktaufnahme mit den Behörden geht. Am Ende der Leistungsphase muss eindeutig klar sein, wie das Bauvorhaben zum Erfolg wird.
Entwurfsplanung – Die Entwurfsplanung schlägt mit 15 % des Gesamthonorars zu Buche. Die Skizzen des Architekten werden zu Entwürfen ausgearbeitet. Dazu sind weitere Daten nötig, um sicherzustellen, dass der Maßstab der Zeichnungen stimmt. Dazu muss das Team des Architekten allerdings nicht ständig vor Ort sein. Die meiste Arbeit spielt sich am Schreibtisch im Büro des Architekten ab.
Genehmigungsplanung – Für die Genehmigungsplanung werden 3 % des Gesamthonorars berechnet. Diese Leistungsphase baut auf den Ergebnissen der ersten Leistungsphasen auf. Ideen und Konzepte werden hierbei in die Tat umgesetzt. Allerdings darf in dieser Phase die rechtliche Seite nicht vernachlässigt werden. Der Architekt muss sich um die entsprechenden Genehmigungen kümmern, wobei ihm seine Erfahrungen und seine Kontakte aus dem Netzwerk eine Hilfe sind.
Ausführungsplanung – 25 % des Gesamthonorars fallen auf die Ausführungsplanung. Somit fällt die Leistungsphase 5 der HOAI bei der Kalkulation der Kosten sehr stark ins Gewicht. Zu diesem Zeitpunkt werden für den Bauherren die Konzepte greifbar. Der Architekt hat eine detailgetreue Bauzeichnung erstellt, welche als Basis für die eigentliche Konstruktion dient. In Absprache mit allen Partnern wird die Montage angestoßen und das Eigenheim nimmt erste Formen an.
Vorbereitung der Vergabe – Für die Vorbereitung der Vergabe fallen 10 % der Kosten für das Gesamthonorar an. In dieser Phase fallen die wichtigsten Entscheidungen beim Hausbau. Der Architekt vergleicht die Kosten mit dem vorhandenen Budget, prüft die einzelnen Angebote und versucht einen passenden Experten für jede anstehende Aufgabe zu finden. Das ist sehr wichtig, denn Fehler an der Substanz können sich sowohl kurzfristig als auch auf lange Sicht als kritisch herausstellen. Der Architekt weiß genau, worauf er achten muss.
Mitwirkung bei der Vergabe – Für die Mitwirkung bei der Vergabe fallen 4 % des Gesamthonorars an. Selbstverständlich ist der Architekt in erster Linie für die Vergabe verantwortlich. Er übernimmt die Rolle eines Managers, der alles koordiniert und vermittelt. Der Architekt muss alle Ausgaben dokumentieren und mit seinen Hochrechnungen abgleichen.
Objektüberwachung – Die Objektüberwachung ist mit 32 % des Gesamthonorars die teuerste Leistungsphase. Jetzt beginnt der Bau und nicht nur der Architekt hat alle Hände voll zu tun. Architekten müssen Fortschritte kontrollieren, Abläufe prüfen und Details anpassen, damit das Bauvorhaben reibungslos und ohne große Unterbrechungen abläuft. Der Architekt hilft hier auch, die Kosten niedrig zu halten. Sollte es zu kleinen Mängeln kommen, dann werden diese direkt behoben.
Objektbetreuung – Die letzte Leistungsphase beträgt 2 % des Gesamthonorars. Auch wenn das Bauvorhaben abgeschlossen ist und der Bauherr längst in der Immobilie wohnt, kann der Architekt weitere Dinge erledigen. Er ist Ansprechpartner, wenn ein Anbau geplant ist oder wenn es Fragen zur Instandhaltung gibt. Der Architekt verfügt über das fachliche Wissen und kann helfen, bei Problemen eine Lösung zu finden. Dies gilt allerdings nur innerhalb der geltenden Fristen.
Die einzelnen Leistungsphasen werden unterschiedlich vergüten und ergeben das Honorar für den Architekten. So kann jede Kostenstelle einfach nachvollzogen werden. Für den Bau eines Einfamilienhauses sind die Phasen 1 bis 4 zwingend erforderlich, um eine Baugenehmigung zu bekommen.
Individuelle Gegebenheiten beeinflussen die Frage „Was kostet ein Architekt“ maßgeblich. Für einen ausgefallenen Grundriss mit zahlreichen Erkern oder Giebeln werden die Planungen, Skizzen und Zeichnungen des Architekten komplizierter, sodass hier durchaus ein Aufschlag von bis zu 20 % auf das Architektenhonorar möglich ist.
Bauherren, die konkrete Vorstellungen von ihrem Eigenheim haben, erleichtern dem Architekten die Arbeit. Er kann einfacher planen, was sich wiederum in den Kosten widerspiegelt.
Allerdings können externe Faktoren die Kosten für die Architektenplanung beeinflussen. Dies gilt insbesondere für Grundstücke mit erschwerenden Eigenschaften, wie zum Beispiel eine Hanglage. In der Regel kann hier mit 5 % höheren Kosten in der Planung gerechnet werden.
Was ist eine Honorarschlussrechnung?
Bei der Honorarschlussrechnung handelt es sich um die abschließende Rechnung. In diese werden vorläufige Rechnungen, also Teilrechnungen, mit einbezogen. Die Honorarschlussrechnung sollte möglichst unmittelbar nach Fertigstellung der Immobilie gestellt werden, da sie nicht von der Bauabnahme abhängig ist.
Es gilt zu beachten, dass ein Architekt sein Honorar grundsätzlich erst verlangen kann, wenn alle vereinbarten Leistungsphasen abgeschlossen sind. Dabei ist es wichtig, dass die Honorarschlussrechnung in die einzelnen Leistungsphasen gegliedert ist. Sie wird so prüffähig und muss innerhalb einer gesetzlichen Frist vom Bauherren, dem Auftraggeber auf Höhe, Richtigkeit und Fälligkeit geprüft werden. Bestehen Mängelbeseitigungen, für die der Architekt nach Leistungsphase 8 und 9 verantwortlich ist, kann ein Abschlag von der Honorarschlussrechnung einbehalten werden. Wird die Honorarschlussrechnung nicht rechtzeitig vom Bauherren beglichen, hat der Architekt das Recht, Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.
Damit die Honorarschlussrechnung fällig wird, muss sie eine Reihe von Mindestanforderungen enthalten. Zum einen muss der Bauherr (Auftraggeber) mit seinem Vertragsnamen und seiner postalisch richtigen Adresse als Rechnungsempfänger benannt werden. Des Weiteren muss es sich bei der Schlussrechnung um eine prüffähige Honorarschlussrechnung für die Gebäudeplanung handeln. Die Schlussrechnung muss eine getrennte Aufteilung der gelisteten Abschlagszahlungen nach Datum sortiert enthalten und den sich daraus ergebenden Restbetrag mit ausgewiesener Mehrwertsteuer enthalten.
Die prüfbare Honorarschlussrechnung des Architekten muss unter Nennung der Paragraphen der HOAI folgendes enthalten:
zugrunde liegendes Vertragsverhältnis
maßgebliche Fassung der HOAI
abgerechnetes Leistungsbild
die verwendete Honorartafel
anrechenbare Kosten
die Honorarzone
den Honorarsatz
Leistungsphasen 1 – 4
Leistungsphasen 5 – 7
Leistungsphasen 8 – 9
die von der HOAI vorgesehenen Prozentsätze
Angabe der erbrachten Aufgaben in Prozentsätzen
Abgerechnete Aufgaben in Prozentsätzen
Zuschläge oder sonstige besondere Abrechnungsmodalitäten
Gültiger Mehrwertsteuersatz
Unser Fazit zu Architektenkosten
Sicher sind die Kosten für einen Architekten nicht die einzigen Baukosten, die kalkuliert werden müssen. Doch sollte auf keinen Fall an den Planungskosten durch einen Architekten gespart werden, denn Fehler bei der Planung oder der Ausführung können später sehr teuer werden. Das Eigenheim ist für viele Menschen eine Investition fürs Leben, weshalb auf keinen Fall an den falschen Stellen gespart werden soll. Die Kosten für einen Architekten liegen bei 10 bis 15 % der Baukosten. Dafür übernimmt der Fachmann alles von der Planung über die Ausführung bis zur Fertigstellung des Traumhauses. Leider können Bauherren, die das Eigenheim selbst nutzen, die Kosten für den Architekten nicht von der Steuer absetzen.
Heutzutage sind Architekten nicht mehr zwingend an die Vorgaben der HOAI gebunden und können ihr Honorar frei vereinbaren. Vielfach ist die Abrechnung nach der Honorarverordnung noch üblich, sodass Bauherren die Leistungen und somit das Honorar gut nachvollziehen können. Die verschiedenen Leistungsphasen und die Honorarzonen sind aus der HOAI erkennbar. Die einzelnen Leistungsphasen zeigen dabei, welchen Anteil die Leistungen am Gesamthonorar des Architekten haben. Mit den Honorarzonen werden die Mindest- und Höchstkosten definiert, die je nach Schwierigkeit des Bauvorhabens entstehen.
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