Was kostet ein Architekt?

Das Grundstück ist gekauft. Im nächsten Schritt soll das Traumhaus geplant und errichtet werden. Für die Planung sollte in jedem Fall ein Architekt beauftragt werden, denn Architekten planen ein Architektenhaus nach den individuellen Wünschen des Bauherrn und schaffen so ein Unikat.

Im folgenden Artikel möchten wir versuchen, eine Antwort auf die Frage „Was kostet ein Architekt?“ zu geben und dabei auch die Aufgaben eines Architekten erläutern. Wir werden erklären, wie Sie einen passenden Architekten finden können, welche Kosten für das Honorar berücksichtigt werden sollten, sowie die Vor- und Nachteile, die mit der Beauftragung eines Architekten einhergehen.

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Wie werden Architektenkosten kalkuliert?

Sicherlich, eine der ersten Fragen, die sich Bauherren stellen, ist „Was kostet ein Architekt?“ Dahinter verbirgt sich bei vielen die Angst, dass sie für den Architekten beim Hausbau zu viel zahlen müssen. Denn die verbreitete Meinung ist, dass ein Architekt sehr teuer ist und die Häuser von Architekten immer die Kosten sprengen. Doch die Zusammenarbeit mit einem Architekten und somit der Traum von einem frei und individuell geplanten Haus muss nicht zwingend teuer sein. Auch für Preisbewusste Bauherren lohnt sich der Aufwand mit einem Architekten zu planen. Denn der Profi kann das Haus so entwerfen, dass auch mit begrenztem Budget die individuellen Wohnwünsche bestmöglich erfüllt werden oder sogar erst ermöglicht werden.

Beispiel: Der Quadratmeter Preis für ein Haus liegt aktuell bei circa 3.000€. Das bedeutet für Sie, dass es sich bereits ab einer Einsparung von 3 Quadratmetern Fläche lohnt, die Kosten für einen Architekten zum Festpreis zu tragen. Und das Beste daran ist, dass Sie nicht nur eine kosteneffiziente Planung erhalten, sondern auch ein Architektenhaus, das genau auf Ihre Anforderungen und Bedürfnisse zugeschnitten ist. Planen Sie also immer mit einem Architekten zum Festpreis, denn die Kosten sind nicht nur gerechtfertigt, sondern gleichen sich gewissermaßen von selbst aus.

Prinzipiell gibt es aber zwei Optionen: Die Berechnung des Architektenhonorars nach der HOAI und die Abrechnung des Honorars zum Festpreis. Im folgenden möchten wir Ihnen die Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile dieser beiden Möglichkeiten aufzeigen.

Übrigens wenn Sie die Kosten für einen Architekten ermitteln wollen, dann finden Sie hier das passende Tool. Dieses zeigt Ihnen in nur wenigen Schritten und ohne Anmeldung ein Ergebnis an: Planungs- & Architekten- Honorarermittlung

Was kostet ein Architekt zum Festpreis?

Neben Architekten, die nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abrechnen, gibt es auch zahlreiche Architekten und Planer, die ihre Dienstleistungen zu einem Pauschalpreis anbieten. Für alle Bauherren, die auf Sicherheit bei den Baukosten setzen, ist es ratsam, einen Architekten zum Festpreis zu beauftragen.

Es kommt aber nicht nur auf die Kosten an. Sie sollten auch wissen, wie man den perfekten Grundriss plant. Auf welche Punkte unsere a better place Architekten achten, erfahren Sie in diesem informativen Video:

 

Nachstehend sehen Sie die Preise für Architekten und Planer, die Ihnen eine Entwurfsplanung zu einem Festpreis anbieten, der deutlich unter 10.000 Euro liegt.

Das kostet ein Architektenhaus

Ein Architektenhaus kostet in 2023 / 2024 circa 3.500 Euro bis 5.000 Euro pro Quadratmeter. Die Kosten können die a better place Architekten steuern. Ergänzend kommen Kauf- und Baunebenkostebn hinzu. Wer wirklich Klarheit haben möchte, findet dazu die besten Hausbauchecklisten auf diesem Link: https://www.a-better-place.de/hausbau-checklisten/.

Somit können Sie recht zügig selbst rausfinden, was Ihr Architektenhaus circa kosten wird. Und wer gleich einen Profi ranlassen möchte, findet hier eine Auswahl an Deutschlands besten Architekten und Planern: https://www.a-better-place.de/architekten/

Kosten der Planung: Architektin Amelie Forster

Kosten der Planung: Architekt Wolf Schneider

Kosten der Planung: Architektin Ute Kiemle-Schwenk

Kosten der Planung: Architekt Thomas Kunkel

Kosten der Planung: Planer Michael Lippl

Kosten der Planung: Planer Benedict Baum

Bei allen Architekten und Planern umfasst die Entwurfsplanung die Grundlagenermittlung, die Planung des Vor-Entwurfs und die abschließende Erstellung der Entwurfsplanung. Diese bildet die Basis für die nachfolgenden Schritte.

Was kostet ein Architekt nach HOAI?

Das Architektenhonorar beträgt im Schnitt 10 bis 15 % der reinen Bausumme. Das bedeutet im direkten Vergleich können die Kosten des Architektenhonorars schon bei einer Summe von 300.000 € nach HOAI-Tabelle über 30.000 € zzgl. Mehrwertsteuer liegen.

Die Basis der Kosten für den Architekten sind immer die sogenannten „anrechenbaren Kosten“ – Kosten für die Erschließung, für Einfriedungen außerhalb des Hauses oder Außenanlagen sind dabei grundsätzlich nicht anrechenbare Kosten, das heißt, sie werden bei der Berechnung vom Honorar nicht berücksichtigt.

Einen Vorteil bietet das Architektenhonorar, denn mittels HOAI kann jederzeit nachvollzogen werden, aus welchen Bestandteilen sich das Honorar zusammensetzt. Nachteil ist jedoch, dass der Bauherr zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Klarheit über die Höhe der Kosten für das Honorar des Architekten erhält, da die Kosten von der Bausumme des Gebäudes abhängen und so die Kosten für den Architekten stark von den individuellen Wünschen, der Hausgröße und auch den natürlichen Begebenheiten des Grundstücks abhängig sind.

Was ist Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure?

Im Rahmen der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird die Bezahlung für die Leistungen des Architekten oder Ingenieurs geregelt. Die verschiedenen Arbeiten sind in Phasen unterteilt, auf die wir noch genauer eingehen.

Bei der HOAI handelt es sich um eine Verordnung des Bundes. Diese wurde vom Bundesgesetzblatt herausgegeben. Die HOAI hat in einem gewissen Maße Gesetzescharakter. Dadurch können die festgesetzten Honorare auch eingeklagt werden.

2021 ist eine neue Verordnung in Kraft getreten. Durch die neue Verordnung können Architekten die Stundensätze frei vereinbaren. Zusätzlich werden weniger Leistungsinhalte verbindlich geregelt.

Aktuell ist die Honorarverordnung für Architekten folgendermaßen aufgeteilt:

  • Allgemeine Vorschriften

  • Flächenplanung, unterteilt in Bauleitplanung und Landschaftsplanung

  • Objektplanung, unterteilt in Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen

  • Fachplanung, unterteilt in Tragwerk sowie technische Ausrüstung

  • Übergangs- und Schlussvorschriften

Jede dieser Teilleistungen ist zusätzlich in neun Leistungsphasen unterteilt, welche für alle Leistungen identisch sind.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten für einen Architekten?

Die Frage, was ein Architekt kostet, kann nur pauschal beantwortet werden, wenn ein Architekt zum Pauschalpreis beauftragt wird. Denn bei der Abrechnung über die HOAI, beeinflussen eine Reihe von Faktoren letztendlich die Kosten und das Honorar für Architekten. Nicht nur die einzelnen Phasen bestimmen hier die Kosten für den Architekten, sondern auch eine Staffelung nach Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens.

Insgesamt gibt es neun Leistungsphasen. Bauherren können den Architekten entweder für alle oder nur für einen Teil der Phasen beauftragen. Der richtige Weg ist es, weder alle Leistungsphasen bei einem Architekten zu beauftragen noch den gesamten Hausbau, samt Entwurfsplanung, einem Bauträger zu überlassen. Viele besser ist es, man lagert die Leistungsphasen 1-3 aus und beauftragt einen Architekten der sich auf die Entwurfsplanung spezialisiert hat.

Leistungsphasen von Architekten

Jede Leistungsphase hat einen festgelegten Anteil am Gesamthonorar des Architekten. Dieser Anteil wird in Prozent angegeben. Als wesentliche Grundlage dafür dienen die Zonen III oder IV aus der Honorartabelle, welche eine Gültigkeit für das Einfamilienhaus hat. Wer über den Bau einer Lagerhalle nachdenkt, für den ist die Zone I maßgeblich. Nachfolgend ein Überblick über die Leistung und Planung eines Architekten.

  1. Grundlagenermittlung – Die Grundlagenermittlung beträgt 2 % des Gesamthonorars. In dieser ersten Leistungsphase der Bestandsaufnahme wird verhandelt, was der Architekt kosten darf. Alle beteiligten Parteien definieren hierbei klar das Leistungsspektrum. Dazu muss der Bauplatz besichtigt werden. Der Architekt erstellt eine Dokumentation und überlegt bereits, welche Unternehmen für die Arbeiten geeignet sind.

  2. Vorplanung – Die Vorplanung wird mit 7 % des Gesamthonorars berechnet. In dieser Leistungsphase erfolgen zusätzliche Analysen und der Architekt fertigt die Skizzen an. Dabei sollen immer die Wünsche des Bauherren im Mittelpunkt stehen. Sehr wichtig in dieser Leistungsphase ist die Kommunikation, egal ob es dabei um Erklärungen an die Auftraggeber, Absprachen mit den Dienstleistern oder der Kontaktaufnahme mit den Behörden geht. Am Ende der Leistungsphase muss eindeutig klar sein, wie das Bauvorhaben zum Erfolg wird.

  3. Entwurfsplanung – Die Entwurfsplanung schlägt mit 15 % des Gesamthonorars zu Buche. Die Skizzen des Architekten werden zu Entwürfen ausgearbeitet. Dazu sind weitere Daten nötig, um sicherzustellen, dass der Maßstab der Zeichnungen stimmt. Dazu muss das Team des Architekten allerdings nicht ständig vor Ort sein. Die meiste Arbeit spielt sich am Schreibtisch im Büro des Architekten ab.

  4. Genehmigungsplanung – Für die Genehmigungsplanung werden 3 % des Gesamthonorars berechnet. Diese Leistungsphase baut auf den Ergebnissen der ersten Leistungsphasen auf. Ideen und Konzepte werden hierbei in die Tat umgesetzt. Allerdings darf in dieser Phase die rechtliche Seite nicht vernachlässigt werden. Der Architekt muss sich um die entsprechenden Genehmigungen kümmern, wobei ihm seine Erfahrungen und seine Kontakte aus dem Netzwerk eine Hilfe sind.

  5. Ausführungsplanung – 25 % des Gesamthonorars fallen auf die Ausführungsplanung. Somit fällt die Leistungsphase 5 der HOAI bei der Kalkulation der Kosten sehr stark ins Gewicht. Zu diesem Zeitpunkt werden für den Bauherren die Konzepte greifbar. Der Architekt hat eine detailgetreue Bauzeichnung erstellt, welche als Basis für die eigentliche Konstruktion dient. In Absprache mit allen Partnern wird die Montage angestoßen und das Eigenheim nimmt erste Formen an.

  6. Vorbereitung der Vergabe – Für die Vorbereitung der Vergabe fallen 10 % der Kosten für das Gesamthonorar an. In dieser Phase fallen die wichtigsten Entscheidungen beim Hausbau. Der Architekt vergleicht die Kosten mit dem vorhandenen Budget, prüft die einzelnen Angebote und versucht einen passenden Experten für jede anstehende Aufgabe zu finden. Das ist sehr wichtig, denn Fehler an der Substanz können sich sowohl kurzfristig als auch auf lange Sicht als kritisch herausstellen. Der Architekt weiß genau, worauf er achten muss.

  7. Mitwirkung bei der Vergabe – Für die Mitwirkung bei der Vergabe fallen 4 % des Gesamthonorars an. Selbstverständlich ist der Architekt in erster Linie für die Vergabe verantwortlich. Er übernimmt die Rolle eines Managers, der alles koordiniert und vermittelt. Der Architekt muss alle Ausgaben dokumentieren und mit seinen Hochrechnungen abgleichen.

  8. Objektüberwachung – Die Objektüberwachung ist mit 32 % des Gesamthonorars die teuerste Leistungsphase. Jetzt beginnt der Bau und nicht nur der Architekt hat alle Hände voll zu tun. Architekten müssen Fortschritte kontrollieren, Abläufe prüfen und Details anpassen, damit das Bauvorhaben reibungslos und ohne große Unterbrechungen abläuft. Der Architekt hilft hier auch, die Kosten niedrig zu halten. Sollte es zu kleinen Mängeln kommen, dann werden diese direkt behoben.

  9. Objektbetreuung – Die letzte Leistungsphase beträgt 2 % des Gesamthonorars. Auch wenn das Bauvorhaben abgeschlossen ist und der Bauherr längst in der Immobilie wohnt, kann der Architekt weitere Dinge erledigen. Er ist Ansprechpartner, wenn ein Anbau geplant ist oder wenn es Fragen zur Instandhaltung gibt. Der Architekt verfügt über das fachliche Wissen und kann helfen, bei Problemen eine Lösung zu finden. Dies gilt allerdings nur innerhalb der geltenden Fristen.

Die Berechnung der einzelnen Phasen erfolgt unterschiedlich und ergibt das Honorar für den Architekten. So kann jede Kostenstelle einfach nachvollzogen werden. Für den Bau eines Einfamilienhauses sind die Phasen 1 bis 4 zwingend erforderlich, um eine Baugenehmigung zu bekommen.

Individuelle Gegebenheiten beeinflussen die Frage „Was kostet ein Architekt“ maßgeblich. Für einen ausgefallenen Grundriss mit zahlreichen Erkern oder Giebeln werden die Planungen, Skizzen und Zeichnungen des Architekten komplizierter, sodass hier durchaus ein Aufschlag von bis zu 20 % auf das Architektenhonorar möglich ist.

Bauherren, die konkrete Vorstellungen von ihrem Eigenheim haben, erleichtern dem Architekten die Arbeit. Er kann einfacher planen, was sich wiederum in den Kosten widerspiegelt.

Allerdings können externe Faktoren die Kosten für die Architektenplanung beeinflussen. Dies gilt insbesondere für Grundstücke mit erschwerenden Eigenschaften, wie zum Beispiel eine Hanglage. In der Regel kann hier mit 5 % höheren Kosten in der Planung gerechnet werden.

Was ist eine Honorarschlussrechnung?

Bei der Honorarschlussrechnung handelt es sich um die abschließende Rechnung. In diese werden vorläufige Rechnungen, also Teilrechnungen, mit einbezogen. Die Honorarschlussrechnung sollte möglichst unmittelbar nach Fertigstellung der Immobilie gestellt werden, da sie nicht von der Bauabnahme abhängig ist.

Es gilt zu beachten, dass ein Architekt sein Honorar grundsätzlich erst verlangen kann, wenn alle vereinbarten Leistungsphasen abgeschlossen sind. Dabei ist es wichtig, dass die Honorarschlussrechnung in die einzelnen Leistungsphasen gegliedert ist. Sie wird so prüffähig und muss innerhalb einer gesetzlichen Frist vom Bauherren, dem Auftraggeber auf Höhe, Richtigkeit und Fälligkeit geprüft werden. Bestehen Mängelbeseitigungen, für die der Architekt nach Leistungsphase 8 und 9 verantwortlich ist, kann ein Abschlag von der Honorarschlussrechnung einbehalten werden. Wird die Honorarschlussrechnung nicht rechtzeitig vom Bauherren beglichen, hat der Architekt das Recht, Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.

Damit die Honorarschlussrechnung fällig wird, muss sie eine Reihe von Mindestanforderungen enthalten. Zum einen muss der Bauherr (Auftraggeber) mit seinem Vertragsnamen und seiner postalisch richtigen Adresse als Rechnungsempfänger benannt werden. Des Weiteren muss es sich bei der Schlussrechnung um eine prüffähige Honorarschlussrechnung für die Gebäudeplanung handeln. Die Schlussrechnung muss eine getrennte Aufteilung der gelisteten Abschlagszahlungen nach Datum sortiert enthalten und den sich daraus ergebenden Restbetrag mit ausgewiesener Mehrwertsteuer enthalten.  

Die prüfbare Honorarschlussrechnung des Architekten muss unter Nennung der Paragraphen der HOAI folgendes enthalten:

  • zugrunde liegendes Vertragsverhältnis

  • maßgebliche Fassung der HOAI

  • abgerechnetes Leistungsbild

  • die verwendete Honorartafel

  • anrechenbare Kosten

  • die Honorarzone

  • den Honorarsatz

  • Leistungsphasen 1 – 4

  • Leistungsphasen 5 – 7

  • Leistungsphasen 8 – 9

  • die von der HOAI vorgesehenen Prozentsätze

  • Angabe der erbrachten Aufgaben in Prozentsätzen

  • Abgerechnete Aufgaben in Prozentsätzen

  • Zuschläge oder sonstige besondere Abrechnungsmodalitäten

  • Gültiger Mehrwertsteuersatz

Unser Fazit zu Architektenkosten

Sicher sind die Kosten für einen Architekten nicht die einzigen Baukosten, die kalkuliert werden müssen. Doch sollte auf keinen Fall an den Planungskosten durch einen Architekten gespart werden, denn Fehler bei der Planung oder der Ausführung können später sehr teuer werden. Das Eigenheim ist für viele Menschen eine Investition fürs Leben, weshalb auf keinen Fall an den falschen Stellen gespart werden soll. Durch eine gute und durchdachte Planung eines Architekten können nämlich schnell 2-3 Quadratmeter Fläche und somit auch ein Anteil der Bausumme eingespart werden.

Glücklicherweise sind heutzutage Architekten nicht mehr zwingend an die Vorgaben der HOAI gebunden und können ihr Honorar frei vereinbaren. Vielfach ist die Abrechnung nach der Honorarverordnung jedoch leider noch üblich. Die verschiedenen Leistungsphasen und die Honorarzonen sind aus der HOAI erkennbar. Die einzelnen Leistungsphasen zeigen dabei, welchen Anteil die Leistungen am Gesamthonorar des Architekten haben. Mit den Honorarzonen werden die Mindest- und Höchstkosten definiert, die je nach Schwierigkeit des Bauvorhabens entstehen.

Unsere Architekten und Planer, die Ihre Leistung zu einer Pauschale anbieten finden Sie unter folgendem Link: Architekten & Planer von A better place

FAQs zum Thema Was kostet ein Architekt

Die Kosten eines Architekten können auf unterschiedliche Weise berechnet werden. In vielen Fällen wird ein Architekt ein Honorar auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festlegen. Diese Honorarordnung enthält klare Richtlinien zur Berechnung der Kosten, die Faktoren wie Projektgröße, Leistungsumfang, Komplexität und Baukosten berücksichtigen.

Die Kosten für einen Architekten variieren je nach Region, Projektgröße und Umfang der Architektenleistungen. In Deutschland liegt das Honorar in der Regel zwischen 9% und 15% der Baukosten gemäß HOAI. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nur eine allgemeine Richtlinie ist und die tatsächlichen Kosten je nach individuellen Vereinbarungen und Verhandlungen variieren können.

Ja, neben der Honorarordnung können weitere Faktoren die Kosten eines Architekten beeinflussen. Dazu gehören beispielsweise die Erfahrung und Reputation des Architekten, die Art des Projekts (Neubau, Umbau, Sanierung), die Anforderungen an Nachhaltigkeit oder energieeffizientes Design, zusätzliche Leistungen wie Bauleitung oder Projektmanagement sowie individuelle Vereinbarungen zwischen dem Bauherrn und dem Architekten.

Das Honorar eines Architekten umfasst in der Regel verschiedene Leistungsphasen gemäß der HOAI. Dazu gehören unter anderem die Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Dokumentation. Die genaue Definition der Leistungen kann je nach individueller Vereinbarung variieren.

Ja, neben dem Honorar des Architekten können noch weitere Kosten im Zusammenhang mit einem Bauprojekt anfallen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für Baugenehmigungen, Planungs- und Baustellenkontrollen, Kosten für Ingenieure oder Fachplaner, Kosten für die Bauleitung, Baukosten, Kosten für Gutachten oder Expertisen sowie Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben.

Ja, in vielen Fällen sind die Kosten eines Architekten verhandelbar. Es ist möglich, individuelle Vereinbarungen über das Honorar und den Leistungsumfang zu treffen. Dies kann je nach Projektgröße, Bauherrn-Bauherren-Beziehung und Verhandlungsgeschick des Architekten variieren. Es ist wichtig, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

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