Wohnraumberechnung Dachschräge
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Dirk von a better place
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Die Wohnflächenberechnung spielt eine zentrale Rolle bei der Bewertung und Nutzung von Immobilien. Besonders im Bereich des Dachgeschosses sorgt sie häufig für Unsicherheiten, da Dachschrägen den nutzbaren Raum einschränken und nicht jede Fläche voll angerechnet wird. Eine klare Abgrenzung zwischen Wohnfläche und Nutzfläche ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und den tatsächlichen Wert einer Immobilie korrekt darzustellen. Grundlage dafür bildet in Deutschland in erster Linie die Wohnflächenverordnung, die detailliert regelt, wie Flächen unter Dachschrägen berücksichtigt werden.
Wer den Ausbau oder die Vermietung eines Dachgeschosses plant, sollte die gesetzlichen Vorgaben genau kennen. Nur mit einer korrekten Berechnung lassen sich rechtliche Konflikte vermeiden und der Wohnraum optimal nutzen.
Kurz & Kompakt
Wohnflächenverordnung als Berechnungsgrundlage: Die WoFlV legt klar fest, welche Flächen im Dachgeschoss angerechnet werden dürfen und sorgt für rechtssichere und transparente Ergebnisse.
Korrekte Angaben verhindern Konflikte: Abweichungen bei der Wohnflächenangabe können zu Streitigkeiten im Mietvertrag, beim Immobilienkauf oder bei der Nebenkostenabrechnung führen.
Optimierung steigert Wert und Komfort: Maßgefertigte Möbel, Lichtkonzepte und die Nutzung niedriger Bereiche erhöhen die Attraktivität und den Wert einer Wohnung mit Dachschrägen.
Grundlagen der Wohnraumberechnung bei Dachschrägen
Unter dem Begriff Dachschrägen versteht man die geneigten Flächen im Bereich des Daches, die den Raum im Dachgeschoss maßgeblich prägen. Sie wirken sich nicht nur auf die Gestaltung und Einrichtung aus, sondern haben auch eine unmittelbare Bedeutung für die Wohnflächenberechnung. Da eine Dachschräge die nutzbare Höhe eines Raumes reduziert, wird nicht jede Fläche automatisch vollständig zur Wohnfläche im Dachgeschoss gezählt. Entscheidend ist, wie viel Raum tatsächlich ohne Einschränkungen genutzt werden kann.
Die gesetzlichen Grundlagen regeln genau, welche Teile einer Fläche in einer Dachgeschosswohnung als Wohnfläche gelten. So werden Flächen ab einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern zu 100 Prozent angerechnet. Bereiche mit einer Höhe zwischen einem und zwei Metern fließen nur zu 50 Prozent in die Wohnflächenberechnung ein, während Flächen unter einem Meter in der Regel gar nicht berücksichtigt werden.
Diese Vorgaben stellen sicher, dass die ausgewiesene Wohnfläche den tatsächlichen Nutzwert widerspiegelt. Für Mieter, Vermieter und Eigentümer hat dies große Relevanz, da die Wohnfläche im Dachgeschoss direkten Einfluss auf Miete, Kaufpreis oder Finanzierung hat.
Unterschiede zwischen Wohnfläche und Nutzfläche im Zusammenhang mit Dachschrägen
Die Wohnflächenverordnung unterscheidet klar zwischen Wohnfläche und Nutzfläche, was besonders im Bereich von Räumen unter dem Dach wichtig ist. Während die Wohnfläche jene Bereiche umfasst, die für das tägliche Wohnen nutzbar sind, beschreibt die Nutzfläche Räume wie Abstellkammern, Heizungsräume oder Keller, die nicht in die Wohnflächenberechnungen einfließen. Bei Berechnungen unter Dachschrägen ist entscheidend, ob die Fläche tatsächlich als Wohnfläche gezählt werden darf.
Ein typisches Beispiel sind Grundflächen mit eingeschränkter Höhe: Unter einem Meter werden sie nicht berücksichtigt, zwischen einem und zwei Metern nur zu 50 Prozent. Auch besondere Flächen wie ein Balkon oder eine Terrasse können, abhängig von Größe und Nutzung, anteilig berücksichtigt werden. Die korrekte Unterscheidung sorgt dafür, dass die angegebenen Ergebnisse realistisch sind und den Wert einer Immobilie nicht verfälschen.
| Bereich | Anrechnung laut Wohnflächenverordnung | Beispiel |
| Raumhöhe ab 2,00 m | 100 % | Voll nutzbare Fläche im Dachgeschoss |
| Raumhöhe 1,00–2,00 m | 50 % | Schräge im Dachzimmer |
| Raumhöhe unter 1,00 m | 0 % | Bereich direkt unter der Dachschräge |
| Balkon / Terrasse | 25–50 % | Offene Außenfläche mit Wohnwert |
Diese klare Abgrenzung erleichtert transparente und rechtssichere Wohnflächenberechnungen.
Besondere Flächen und ihre Anrechnung nach Berechnungsverordnungen
Bei der Wohnraumberechnung spielen nicht nur Dachschrägen eine Rolle, sondern auch weitere Bereiche eines Hauses. So werden Schornsteine, Treppen oder technische Schächte in der Regel nicht als Wohnfläche berücksichtigt, da sie nicht anrechenbar sind. Ähnliches gilt für Kellerräume, Waschküchen und Abstellräume, die meist zur Nutzfläche zählen und daher bei der Ermittlung der Quadratmeter nach geltender Berechnungsverordnung außen vor bleiben.
Anders sieht es bei Flächen mit Wohnwert aus: Wintergärten, ausgebaute Dachböden oder sogar begrünte Dachgärten können – abhängig von ihrer Ausstattung und Nutzung – anteilig zur Grundfläche hinzugerechnet werden. Entscheidend ist, welche Vorgaben die jeweilige Berechnungsverordnung macht und ob die Flächen rechtlich als anrechenbar gelten. Gerade im Hinblick auf die Grundsteuer sind exakte Angaben wichtig, da hier die Quadratmeter der Grundfläche eine zentrale Rolle spielen.
Berechnungsmethoden der Wohnfläche bei Dachschrägen
Die Berechnung der Wohnfläche ist ein zentraler Bestandteil jeder Immobilienbewertung und wird durch verschiedene Methoden geregelt. Besonders bei Dachschrägen kommt es oft zu Abweichungen, da nicht alle Flächen voll berücksichtigt werden dürfen. Um eine einheitliche und rechtssichere Wohnflächenangabe zu gewährleisten, haben sich in Deutschland verschiedene Normen und Vorschriften etabliert.
Die wichtigsten Regelwerke sind die Wohnflächenverordnung (WoFlV), die DIN 277 und die DIN 283. Jede dieser Berechnungsverordnungen setzt eigene Schwerpunkte und führt bei der Wohnflächenbestimmung zu unterschiedlichen Ergebnissen. Für Eigentümer, Mieter und Bauherren ist es daher entscheidend, die Unterschiede zu kennen.
Wohnflächenverordnung
Die Wohnflächenverordnung ist seit 2004 die maßgebliche Grundlage für die Wohnflächenberechnung im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetzes. Sie wird jedoch nicht nur bei geförderten Wohnungen angewendet, sondern hat sich auch im privaten Wohnungsmarkt als Standard etabliert. Bei Mietverträgen, Immobilienkäufen und gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie regelmäßig als verbindliche Referenz.
Ein zentrales Merkmal der WoFlV ist ihre klare Ausrichtung auf die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit von Flächen. Das bedeutet, dass Dachschrägen, Nischen oder Außenbereiche nur in dem Umfang berücksichtigt werden, in dem sie realistisch bewohnbar sind. So werden Flächen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern vollständig gezählt, während Bereiche zwischen einem und zwei Metern nur zur Hälfte berücksichtigt werden. Unter einem Meter Höhe erfolgt keine Anrechnung.
Auch Balkone, Loggien und Terrassen werden gesondert behandelt. Sie fließen in der Regel mit 25 Prozent in die Berechnung ein, können aber bei besonders guter Lage oder Ausstattung bis zu 50 Prozent berücksichtigt werden. Dadurch entsteht ein praxisnahes Ergebnis, das die Qualität der Wohnsituation widerspiegelt.
Die WoFlV bietet damit eine rechtssichere Berechnungsgrundlage, die sowohl Eigentümern als auch Mietern und Käufern Verlässlichkeit gibt. Sie stellt sicher, dass die ausgewiesene Wohnfläche nicht übertrieben, sondern realistisch und nachvollziehbar angegeben wird.
DIN 277
Die DIN 277 ist ein zentrales Regelwerk im Bauwesen und dient in erster Linie der Kostenplanung, Flächenaufstellung und Projektkalkulation. Im Gegensatz zur Wohnflächenverordnung (WoFlV) fokussiert sie sich nicht allein auf die tatsächlich nutzbare Wohnfläche, sondern auf die gesamte Grund- und Nutzfläche eines Gebäudes. Dadurch liefert sie eine wesentlich umfassendere Grundlage, die insbesondere für Architekten, Bauherren und Investoren von Bedeutung ist.
Ein wesentliches Merkmal der DIN 277 ist ihre systematische Gliederung. Flächen werden in drei Hauptgruppen unterteilt:
Nutzflächen (z. B. Wohnräume, Büros, Verkaufsflächen)
Technikflächen (z. B. Heizungsräume, Aufzugsschächte, Installationsflächen)
Verkehrsflächen (z. B. Treppenhäuser, Flure, Eingangsbereiche)
Diese Unterteilung sorgt dafür, dass alle Bauteile und Flächen einer Immobilie exakt erfasst und den jeweiligen Funktionen zugeordnet werden können.
Ein bedeutender Unterschied zur WoFlV liegt im Umgang mit Dachschrägen. Während die WoFlV hier klare Vorgaben macht (volle, halbe oder keine Anrechnung je nach lichter Höhe), kennt die DIN 277 keine solche Differenzierung. Stattdessen wird stets die gesamte Grundfläche eines Raumes berücksichtigt – unabhängig davon, ob Dachschrägen die Nutzung einschränken.
Für die Wohnflächenbestimmung im engeren Sinn ist die DIN 277 daher weniger relevant, da sie die Wohnrealität nicht so genau widerspiegelt wie die WoFlV. In der Bauplanung, Kalkulation von Baukosten oder Flächenausweisen für Förderungen und Investoren hat sie jedoch große Bedeutung.
DIN 283
Die DIN 283 war bis in die 1980er Jahre ein bedeutendes Regelwerk zur Wohnflächenberechnung in Deutschland. Sie wurde inzwischen offiziell zurückgezogen und durch andere Normen ersetzt, vor allem durch die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Dennoch bleibt sie in bestimmten Fällen relevant, da ältere Miet- oder Kaufverträge ausdrücklich auf die DIN 283 verweisen können. In solchen Situationen behalten ihre Vorgaben weiterhin rechtliche Wirkung.
Die Methodik der DIN 283 ähnelt in einigen Punkten der später eingeführten WoFlV, unterscheidet sich jedoch in wichtigen Details. Besonders auffällig ist der teilweise großzügigere Umgang mit Außenflächen wie Balkonen oder Terrassen. Dadurch konnten sich nach DIN 283 größere Flächenangaben ergeben als nach der WoFlV.
Kernpunkte der DIN 283:
Anrechnung von Dachschrägen ähnlich wie in der WoFlV (volle, halbe oder keine Anrechnung je nach Raumhöhe).
Balkone, Loggien und Terrassen teilweise großzügiger berücksichtigt als nach der WoFlV.
Nebenräume konnten in größerem Umfang in die Wohnfläche einbezogen werden.
Anwendung heute selten, aber weiterhin maßgeblich bei Altverträgen, die auf die DIN 283 verweisen.
Damit stellt die DIN 283 zwar kein modernes Instrument mehr dar, bleibt aber in Einzelfällen für die Auslegung älterer Verträge wichtig.
Optimierungsmöglichkeiten für die Wohnraumnutzung bei Dachschrägen
Die Gestaltung von Räumen unter Schrägen erfordert clevere Ideen, um die vorhandene Fläche bestmöglich zu nutzen. Besonders in Dachgeschosswohnungen sind die nutzbaren Bereiche eingeschränkt, was sich unmittelbar auf die Wohnflächenberechnung auswirkt. Da bestimmte Flächen bei der Berechnung nur anteilig berücksichtigt werden, lohnt es sich, auch niedrige Zonen sinnvoll einzubinden und die tatsächliche Wohnungsgröße dadurch zu steigern.
Maßgefertigte Möbel bieten hier entscheidende Vorteile. Schränke, Regale oder Betten nach Maßen fügen sich exakt in die Schrägen ein und vermeiden ungenutzte Flächen. Niedrige Bereiche eignen sich zudem ideal als Stauraum, Leseecke oder Einbaufläche für Heizkörper. Ergänzend tragen helle Farben, Spiegel und eine kluge Lichtplanung dazu bei, den Raum optisch größer wirken zu lassen.
Durch eine gezielte Nutzung der besonderen Gegebenheiten entstehen nicht nur funktionale Lösungen, sondern auch ein wohnliches Ambiente, das den Wert und die Attraktivität der Wohnung steigert.
Rechtliche Aspekte und Regelungen bei der Wohnraumberechnung mit Dachschrägen
Die Berechnung der Wohnflächen in Wohnungen mit Dachschrägen ist nicht nur eine technische, sondern auch eine rechtliche Frage. Unterschiedliche Normen und Gesetze bestimmen, welche Flächen angerechnet werden dürfen und welche nicht. Dies ist besonders wichtig bei Mietverträgen, dem Immobilienkauf und im Zusammenhang mit dem Wohnraumförderungsgesetz, da hier exakte Angaben gefordert sind.
Die wichtigste Berechnungsgrundlage ist in den meisten Fällen die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Sie dient als Standard, wenn es keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen gibt. Grundlage der Ermittlung ist stets ein exaktes Aufmaß, das die lichte Höhe und die Lage der Dachschrägen berücksichtigt.
Wesentliche rechtliche Punkte:
Wohnraumförderungsgesetz: Verweist auf die WoFlV und verlangt eine einheitliche Flächenberechnung für geförderte Wohnungen.
Mietrecht: Weicht die angegebene Wohnfläche um mehr als 10 % von der tatsächlichen Fläche ab, kann dies zu Mietminderungen oder Rückforderungen führen.
Immobilienkauf: Falsche Flächenangaben können Gewährleistungsansprüche oder sogar Anfechtungen nach sich ziehen.
Gerichtliche Praxis: Gerichte stützen sich bei Fragen zur Wohnfläche in der Regel auf die WoFlV als maßgebliche Grundlage.
Aufmaßpflicht: Nur eine fachgerechte Vermessung sichert eine korrekte und rechtlich belastbare Berechnung.
Für Eigentümer, Mieter und Käufer gilt daher: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Normen sorgt für Rechtssicherheit. Eine präzise Flächenermittlung schafft Klarheit und verhindert Streitigkeiten rund um die tatsächliche Größe von Wohnungen und Immobilien.
Bedeutung der Wohnfläche bei der Immobilienbewertung und -vermarktung
Die Wohnfläche gehört zu den entscheidenden Faktoren bei der Bewertung und Vermarktung einer Wohnung. Sie beeinflusst unmittelbar den Kaufpreis, die Miethöhe und die Attraktivität einer Immobilie am Markt. Eine präzise Angabe der Quadratmeterzahl schafft Transparenz und ist häufig ausschlaggebend für die Entscheidung von Käufern oder Mietern. Schon geringe Abweichungen können erhebliche Folgen haben, da sie sich sowohl auf den Mietvertrag als auch auf die spätere Nebenkostenabrechnung auswirken.
Nach geltender Verordnung – insbesondere der Wohnflächenverordnung (WoFlV) – ist festgelegt, welche Flächen in die Berechnung einfließen dürfen. Dachschrägen, Balkone oder Terrassen werden beispielsweise nur anteilig berücksichtigt. Diese Vorgaben sorgen dafür, dass die angegebenen Wohnflächen ein realistisches Bild vermitteln. Kommt es zu Abweichungen zwischen der tatsächlichen Fläche und den Angaben im Vertrag, können rechtliche Konsequenzen entstehen. Bei einer Abweichung von mehr als 10 Prozent haben Mieter in der Regel Anspruch auf Mietminderung oder Nachzahlung bereits geleisteter Beträge.
Auch beim Verkauf einer Wohnung spielt die exakte Angabe der Quadratmeterzahl eine wesentliche Rolle. Käufer orientieren sich stark an den angegebenen Flächen, da diese unmittelbar in die Preisbewertung einfließen. Fehlerhafte Angaben können den Wert einer Immobilie künstlich erhöhen und im schlimmsten Fall zu Anfechtungen führen.
Für Vermieter und Verkäufer ist es daher ratsam, eine verlässliche Flächenermittlung vorzunehmen und diese im Vertrag festzuhalten. Professionelle Aufmaße durch Sachverständige oder Architekten sorgen für Rechtssicherheit und steigern das Vertrauen potenzieller Käufer oder Mieter.
Das Thema Wohnfläche ist somit weit mehr als eine technische Größe. Es bildet die Grundlage für faire Miet- und Kaufpreise und ist ein Schlüsselfaktor für eine erfolgreiche Immobilienvermarktung.
Berücksichtigung von Dachschrägen bei der Planung und Gestaltung von Neubauten
Bei der Planung von Neubauten spielt die Berücksichtigung von Dachschrägen eine zentrale Rolle. Sie beeinflussen nicht nur die spätere Nutzung, sondern auch die Wohnflächen, die in die Berechnung einfließen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Aspekt spart Kosten, erleichtert die Genehmigung und sorgt für mehr Wohnkomfort. Entscheidend ist, dass alles – von der Anordnung der Räume über die Position der Tür bis hin zur Integration technischer Bauteile – sorgfältig auf die Neigung des Daches abgestimmt wird.
Ein häufiger Knackpunkt ist die Vorderkante von Möbeln und Einbauten. Nur wenn sie optimal an die Schräge angepasst wird, bleibt genügend Bewegungsfläche im Raum. Auch der Spitzboden sollte bedacht werden: Er kann als Stauraum dienen oder durch clevere Planung zusätzlichen Wohnraum schaffen. Heizkörper, Leitungen und andere Heiz- und Haustechniksysteme müssen ebenfalls so integriert werden, dass sie die Nutzung nicht einschränken.
Wichtige Methoden und Aspekte bei der Gestaltung:
Frühzeitige Planung: Dachschrägen schon in der Entwurfsphase berücksichtigen, um Konflikte mit Möbeln und Nutzung zu vermeiden.
Optimale Türposition: Türen so einplanen, dass sie nicht in niedrigere Bereiche führen und Bewegungsfreiheit erhalten bleibt.
Maßgefertigte Bauteile: Möbel und Schränke nach Maß anpassen, um jeden Zentimeter nutzbar zu machen.
Spitzboden nutzen: Ausbauoptionen prüfen, um zusätzlichen Stauraum oder Wohnraum zu schaffen.
Technik integrieren: Heizkörper oder Belüftungssysteme so platzieren, dass die Wohnqualität nicht beeinträchtigt wird.
Diese Methoden stellen sicher, dass alle Arten von Dachräumen effizient genutzt werden können. Eine vorausschauende Planung berücksichtigt die besonderen Gegebenheiten von Dachschrägen und führt zu funktionalen, attraktiven und wertsteigernden Neubauten.
Wohnkomfort und Behaglichkeit in Räumen mit Dachschrägen
Räume mit Dachschrägen bieten eine besondere Atmosphäre, stellen jedoch oft auch eine Herausforderung für den Wohnkomfort dar. Die Form des Daches beeinflusst Licht, Luftzirkulation und Einrichtungsmöglichkeiten. Mit gezielten Maßnahmen lassen sich die Behaglichkeit und Funktionalität deutlich steigern.
Ein wesentlicher Faktor ist die Belichtung. Dachfenster bringen viel Tageslicht in den Raum und sorgen für eine freundliche Stimmung. Ergänzend trägt eine durchdachte künstliche Beleuchtung dazu bei, dunkle Nischen auszuleuchten. Ebenso wichtig ist die Belüftung, da sich warme Luft unter dem Dach schnell staut. Moderne Lüftungssysteme oder automatisierte Fensterlösungen schaffen hier Abhilfe.
Auch die Wahl der Materialien prägt die Behaglichkeit. Helle Farben und natürliche Werkstoffe wie Holz vermitteln Wärme und lassen Räume größer erscheinen. Ergänzt durch Textilien wie Teppiche oder Vorhänge entsteht ein wohnliches Ambiente. Möbel nach Maß helfen dabei, selbst niedrige Bereiche sinnvoll zu nutzen, ohne den Raum zu überladen.
| Faktor | Maßnahme für mehr Wohnkomfort | Wirkung auf die Behaglichkeit |
| Belichtung | Dachfenster, Lichtleisten, Spiegel | Heller Raum, optische Vergrößerung |
| Belüftung | Lüftungssystem, automatische Dachfenster | Bessere Luftqualität, angenehmes Klima |
| Materialien | Holz, helle Farben, natürliche Stoffe | Warme Atmosphäre, freundliches Raumgefühl |
| Möbelgestaltung | Maßanfertigungen für Schrägen | Optimale Flächennutzung, harmonisches Design |
| Dekoration | Teppiche, Vorhänge, Pflanzen | Behaglichkeit, persönliche Note |
Durch die richtige Kombination dieser Faktoren werden Räume mit Dachschrägen nicht nur funktional, sondern auch gemütlich gestaltet. So entsteht ein harmonisches Umfeld, das Wohnqualität und Wohlbefinden nachhaltig steigert.
Fazit
Die Wohnraumberechnung bei Dachschrägen ist ein komplexes Thema, das technische, rechtliche und gestalterische Aspekte vereint. Da die Dachform den nutzbaren Raum beeinflusst, ist eine korrekte Ermittlung der Wohnfläche entscheidend. Die Wohnflächenverordnung bildet dabei die wichtigste Grundlage, um transparente und rechtssichere Ergebnisse zu erzielen. Abweichungen zwischen tatsächlicher Fläche und Wohnflächenangabe können weitreichende Folgen für Mietvertrag, Kaufpreis oder Nebenkostenabrechnung haben.
Neben der reinen Berechnung spielen auch praktische Lösungen eine große Rolle. Durch maßgefertigte Möbel, geschickte Lichtplanung und eine clevere Nutzung niedriger Bereiche lassen sich Dachräume optimal gestalten. Damit steigert man nicht nur die Attraktivität einer Wohnung, sondern auch deren Wert auf dem Immobilienmarkt.
Für Bauherren, Eigentümer und Mieter bedeutet dies: Exaktes Aufmaß, Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und eine durchdachte Raumplanung sind unverzichtbar. So lassen sich Wohnkomfort und Rechtssicherheit gleichermaßen gewährleisten.
FAQ zur Wohnraumberechnung bei Dachschrägen
Nein, weder Schornsteine noch Waschküchen zählen zur anrechenbaren Wohnfläche. Auch Abstellräume im Keller oder unter dem Dach gelten in der Regel nicht als Wohnraum. Sie fließen damit nicht in die Berechnung der Quadratmeter ein, was wiederum direkte Auswirkungen auf die Nebenkosten und die Grundsteuer haben kann.
Die gewählte Berechnungsmethode entscheidet, ob und in welchem Umfang Wintergärten oder Abstellräume in die Wohnfläche einfließen. Während manche Normen bestimmte Flächen teilweise berücksichtigen, schließen andere diese ganz aus. Gerade bei Schornsteinen oder Waschküchen zeigt sich, wie wichtig eine einheitliche Berechnungsmethode ist, um Transparenz bei Verträgen, Nebenkosten und steuerlichen Fragen sicherzustellen.
Ja, die ermittelte Wohnfläche wirkt sich sowohl auf die Grundsteuer als auch auf die Nebenkosten aus. Werden beispielsweise Wintergärten oder Abstellräume zu großzügig berechnet, können Eigentümer oder Mieter unnötig hohe Beiträge zahlen. Ebenso gilt: Flächen wie Schornsteine oder Waschküchen dürfen nicht einbezogen werden, da sie keinen Wohnwert bieten und nach jeder anerkannten Berechnungsmethode ausgeschlossen bleiben.
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