Bauseits

In vielen Angeboten und Verträgen rund um den Hausbau taucht immer wieder der Begriff bauseits auf. Doch was hat es damit auf sich und was muss unbedingt beachtet werden? Wir möchten im Folgenden den Begriff näher erläutern.

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Was bedeutet der Begriff “bauseits”?

Gerade beim Bau gibt es eine Reihe von Fachbegriffen, die auf den ersten Blick nicht sofort verständlich sind. Bei „bauseits“ oder auch „bauseitig“ bedeutet dies, dass eine erwähnte Leistung nicht inbegriffen ist. Bei Laien kann der Begriff sehr oft zu Missverständnissen führen, denn in den meisten Fällen hat dies unerwartete Kosten zur Folge.

„Bauseits“ bedeutet also nicht nur, dass eine bestimmte Leistung nicht enthalten ist, es kann auch bedeuten, dass diese Leistung vom Bauherren selbst erbracht werden muss.

Ist in einem Vertrag zu lesen – Stromversorgung erfolgt bauseits – liefert das Bauunternehmen keinen Strom auf die Baustelle. Der Bauherr muss sich selbst darum kümmern, damit die Handwerker ihre Aufgaben erledigen können. Diese Aussage bedeutet aber nicht nur, dass der Bauherr die Kosten für die Energie übernimmt, sondern dass er auch dafür sorgen muss, dass der Strom zur Verfügung steht. Ansonsten kann das Bauunternehmen nicht arbeiten.

“Bauseits” kann aber auch bedeuten, dass, wie in diesem Beispiel, die Garage erst nachträglich in Eigenleistung gebaut wird. Das spart während der Bauphase Kosten und kann später ebenfalls bauseits umgesetzt werden.

Beispiele für den Begriff “bauseits”

Für die Verwendung des Begriffs „bauseits“ gibt es eine Reihe von Beispielen, die wir an dieser Stelle nennen möchten.

  • „Das Bodengutachten erfolgt bauseits“ – Dies bedeutet, dass Bauherren das Bodengutachten selbst in Auftrag geben müssen.

  • „Die Außenanlagen werden bauseits erstellt“ – Sowohl die Haus-Zuwegung als auch der Garten ist nicht im Preis enthalten.

  • „Die Entsorgung des Bodens erfolgt bauherrenseitig“ – Der Bauherr muss den überschüssigen Boden selbst entsorgen.

  • „Die Fliesen werden bauseits geliefert“ – Die Fliesen sind im Angebot des Fliesenlegers nicht enthalten.

  • „Die Malerarbeiten erfolgen bauseits“ – Malerarbeiten müssen selbst erbracht werden.

  • „Das Heizen des Gebäudes erfolgt bauseits“ – Bauherren müssen Strom- und Heizkosten bis zur Übergabe selbst übernehmen.

  • “Einschließlich Rostschutzgrundierung, Endanstrich bauseits” – Die Rostschutzgrundierung wird aufgetragen und ist im Angebot enthalten. Für den Endanstrich muss der Bauherr selbst sorgen.

Warum ist “bauseits” im Bauvertrag wichtig?

Für den Begriff gibt es zwar weder eine rechtliche noch eine technische Definition und doch taucht er immer wieder in Bauverträgen auf.

Bauherren sollten sich mit dem Vertrag rund um den Bau immer ausreichend auseinandersetzen. Findet sich in einem Bauvertrag der Begriff „bauseits“, dann wird dies in der Regel für den Bauherren teuer. Für den Bauträger bedeutet dies lukrative Zusatzaufträge, die er im Vorfeld nicht gesondert erwähnen muss. Stehen entsprechende Arbeiten dann an, weisen die Bauträger den Bauherren darauf hin und nennen eventuell auch einen Preis. Jedoch kann in der Kürze der Zeit der Bauherr keine Vergleichsangebote einholen und akzeptiert die kostenintensiven Zusatzarbeiten durch den Bauträger. Solche Mehrkosten sind oftmals nicht eingeplant, da die Angebote dies nicht explizit erwähnen.

Des Weiteren bedeutet „bauseits“ für den Bauherrn auch einen Gewährleistungsverlust. Werden Arbeiten zum Beispiel in Eigenregie übernommen oder von einem anderen Unternehmen ausgeführt, muss die Baufirma dafür keine Garantie geben und ist somit auch für Mängelfolgeschäden nicht verantwortlich.

Immer auf die Formulierungen im Bauvertrag achten

Bauherrn müssen die Formulierungen sowie deren Bedeutung in einem Bauträgervertrag auch verstehen. Gerade bei dem Begriff „bauseits“ bedeutet dies, dass bestimmte Arbeiten vom Bauherren selbst auszuführen sind oder dass er damit ein anderes Unternehmen beauftragen muss.  

Bei Unsicherheiten sollten Bauherrn sich in jedem Fall von einem unabhängigen Baufachmann beraten lassen. So lassen sich unliebsame Überraschungen während der Bauzeit vermeiden. Dies erspart nicht nur Ärger, sondern schont auch den Geldbeutel und die Nerven.

Was bedeutet es, wenn ein Material bauseits gestellt ist?

Ist im Bauvertrag zu lesen, dass ein bestimmtes Material bauseits gestellt wird, dann bedeutet dies, dass der Bauherr es kaufen und auf die Baustelle liefern lassen muss. Das Bauunternehmen übernimmt nur die Leistung der Arbeit.

Dies muss jedoch nicht unbedingt als negativ angesehen werden. Können zum Beispiel Fliesen günstiger erworben werden, sollte im Bauvertrag stehen „Fliesen werden bauseits geliefert“. Der Bauherr besorgt die Fliesen und liefert sie auf die Baustelle. Der Fliesenleger muss alle anderen Materialien wie Fliesenkleber, Fugenmörtel, Abdichtungen und Eckschutzschienen liefern sowie die Arbeiten ohne Mehrkosten ausführen.

Bauseits zu erbringende Leistungen

Bei bauseits zu erbringenden Leistungen handelt es sich um Planungsleistungen oder Arbeiten, die als Vorleistung für das Bauunternehmen nötig sind. So ist zum Beispiel ein Bodengutachten für das Planen der Gründung nötig. Laut Angebot sind Baufirmen für solche Zusatzleistungen nicht verantwortlich.

Muss auf einem Baugrundstück bauseits für Baufreiheit gesorgt werden, bedeutet dies, dass zu Baubeginn weder Pflanzen noch Müll oder alte Gebäudeteile vorhanden sein dürfen. Die Kosten für den Aushub oder ähnliches müssen vom Bauherrn getragen werden. Bei Bäumen muss im Vorfeld eine Fällgenehmigung beantragt werden.

Unser Fazit – Verträge richtig lesen

Gerade bei einem Bauantrag können viele Fehler entstehen. Bauherren, die blind einen solchen Vertrag unterschreiben und dabei den Begriff „bauseits“ überlesen oder falsch verstehen, tappen meist in eine Kostenfalle.

Aus diesem Grund sollte Verträge genau gelesen und erstanden werden. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich an einen Baufachmann zu wenden. Auch wenn dies im Vorfeld extra Kosten bedeutet, so amortisieren diese sich, wenn es während der Bauphase nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt.

FAQs zum Thema Bauseits

Unter “bauseits” können verschiedene Arbeiten fallen, abhängig vom konkreten Bauvorhaben. Beispiele für typische “bauseitige” Aufgaben sind beispielsweise die Bereitstellung von Baustrom und Baustelleneinrichtungen, das Freimachen des Baugrundstücks von Hindernissen oder Vegetation, das Einholen von Genehmigungen und behördlichen Genehmigungen sowie die Entsorgung von Bauschutt oder Abfall.

“Bauseitige” Arbeiten existieren, um die Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen Bauherrn und ausführendem Bauunternehmen klar zu definieren. Sie ermöglichen es dem Bauherrn, bestimmte Aspekte des Bauvorhabens selbst zu kontrollieren oder in Eigenregie durchzuführen. Dies kann auch Auswirkungen auf die Kosten und die Zeitplanung haben.

Die Kosten für “bauseitige” Arbeiten werden in der Regel vom Bauherrn getragen. Da diese Aufgaben außerhalb des Leistungsumfangs des ausführenden Bauunternehmens liegen, sind sie in der Regel nicht in dessen Angebot oder Vertrag enthalten. Es ist wichtig, die Aufteilung der Kosten und die genauen Vereinbarungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmen im Vorfeld zu klären.

Um sicherzustellen, dass “bauseitige” Arbeiten korrekt erbracht und dokumentiert werden, ist es ratsam, eine klare schriftliche Vereinbarung zwischen Bauherrn und Bauunternehmen zu treffen. Diese Vereinbarung sollte die spezifischen Aufgaben, den Zeitrahmen, die Kostenverantwortung und andere relevante Details festhalten. Es ist wichtig, alle Vereinbarungen schriftlich zu dokumentieren, um mögliche Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Ja, in einigen Fällen kann das Bauunternehmen bei bestimmten “bauseitigen” Aufgaben unterstützen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Bauherr Hilfe bei der Koordination oder Organisation benötigt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass solche Unterstützungsleistungen normalerweise zusätzlich berechnet werden und im Voraus vereinbart werden sollten.

Ja, “bauseitige” Arbeiten können den Bauzeitplan beeinflussen. Wenn bestimmte Arbeiten vom Bauherrn durchgeführt werden müssen und dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommt, kann es zu Verzögerungen im Bauprozess kommen. Eine gute Kommunikation und Abstimmung zwischen Bauherrn und Bauunternehmen ist daher wichtig, um sicherzustellen, dass “bauseitige” Aufgaben rechtzeitig erledigt werden und den Bauzeitplan nicht beeinträchtigen.

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