Baugrenze

Grundstückseigentümer dürfen auf ihrem Grundstück nicht einfach bauen, wonach ihnen der Sinn steht. Auch wenn die Baufreiheit im Grundgesetz gewährt wird, ist diese nicht grenzenlos. Es müssen verschiedene Regelungen des öffentlichen Baurechts sowie des Nachbarrechtes eingehalten werden. Im Bebauungsplan lässt sich dies an verschiedenen Linien, die für Baugrenze, Baulinie und Grundstücksfläche stehen, erkennen. Auf den ersten Blick sehen die Linien für Baugrenze, Baulinie und Grundstücksfläche nahezu gleich aus und lassen sich auch leicht verwechseln. Man merkt schon, eine kleine Linie, große Auswirkung. Da es in einem Bebauungsplan noch zig weitere Linien gibt, empfiehlt es sich hier, sich gleich die Experten zu holen, die genau dafür mehrere Jahre studiert haben. Nämlich Architekten. Hier finden Sie eine Auswahl an guten Architekten und auch ein wichtiges Video, damit Sie wissen, auf was der Architekt Ihrer Wahl alles achten sollte, wenn er Ihr Traumhaus plant. Was es mit Baulinie und Co. auf sich hat, erläutern wir im Text. 

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Baugrenze, Grundstücksgrenze und Baulinie – Wo liegt der Unterschied?

Mithilfe von einem Bebauungsplan wird exakt festgelegt, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf. Es gibt hierfür die Baulinien und die Baugrenzen. Diese werden in erster Linie aus städtebaulichen Gründen oder zum Schutz der Nachbarschaft angewandt werden. Sicher sind auch hier vom Umfang bestimmte Ausnahmen vorgesehen.

Was ist die Baugrenze?

Im Bebauungsplan wird die Baugrenze als blaue Linie dargestellt. Ein so gekennzeichneter Bereich darf nicht von Gebäuden überbaut werden. Ein Gebäudeteil mit geringfügigem Ausmaß kann zugelassen und genehmigt werden, wenn ein entsprechender Antrag vom Eigentümer gestellt wird. Gibt es keine zusätzliche Baulinie, dann können die Gebäude innerhalb der Grundstücksfläche gemäß den gesetzlichen Richtlinien frei geplant werden.

Was ist die Baulinie?

Die Baulinie wird auch als Fluchtlinie bezeichnet. Diese Fluchtlinie muss in jedem Fall von einer Seite des Gebäudes berührt werden. Dies bedeutet, dass eine Außenwand des Hauses auf der Baulinie gebaut werden muss. Mithilfe von Baulinien kann so ein einheitliches Siedlungsmuster oder eine durchgehende Häuserflucht auf einer Straßenseite erreicht werden. Es ist möglich, dass die Baulinie als Vorder- und Seitengrenze oder gar als komplett geschlossener Flächenumriss des Grundstücks festgesetzt wird. Bei Letzterem muss das Grundstück mit der umgrenzten Fläche der Baulinie komplett mit einem Gebäude bebaut werden.  

Was ist die Grundstücksgrenze?

Die Bedeutung der Grundstücksgrenze ist, dass Grund und Boden eines Eigentümers exakt an der Grenze enden. Direkt angrenzend beginnt das Grundstück des Nachbarn. Somit dürfen Baugrenzen auf keinen Fall mit der Grundstücksgrenze gleichgesetzt werden.

Wie wirkt sich eine Baugrenze aus?

Der § 23 Absatz 3 BauNVO setzt fest – Sofern eine Baugrenze im Bebauungsplan festgesetzt ist, dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist das Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß erlaubt. Im Vergleich mit der Baulinie wird es dem Eigentümer freigestellt, mit seinen Gebäuden bis an die festgesetzte Baugrenze zu gehen oder auch hinter dieser Grenze seines Grundstücks zu bleiben. Der Eigentümer hat somit einen gewissen Entscheidungsspielraum, solange er die Baugrenze auf der Grundstücksfläche nicht überschreitet.

Welche Folgen hat die Verletzung einer Baugrenze?

Erfüllt das Bauvorhaben des Eigentümers nicht die nach Art und Umfang bestimmte Vorgaben aus dem Bebauungsplan, kann dies nicht nur sehr hohe Kosten nach sich ziehen, sondern auch gravierende rechtliche Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall kann der Rückbau des Gebäudes juristisch erzwungen werden.

Aus diesem Grund ist es wichtig, sich im Vorfeld des Bauvorhabens ausgiebig und umfassend zu den rechtlichen Bedingungen bei der Bebauung zu informieren. Optimal ist es, wenn eine Beratung durch einen Rechtsanwalt mit Fachkenntnissen erfolgt.

Fazit zum Thema Baugrenze

Rechtliche Möglichkeiten stellen keinen Freibrief für den Eigentümer dar. Auch wenn das Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß erlaubt werden kann, muss in jedem Fall im Vorfeld ein entsprechender Antrag gestellt werden. Jedes Bundesland handhabt das Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß je nach Fläche anders. Infos dazu gibt es bei den zuständigen Bauämtern und Behörden.

FAQs zum Thema Baugrenze

Die genaue Festlegung der Baugrenze kann je nach Land oder Region unterschiedlich sein. In der Regel wird sie jedoch in den örtlichen Bauvorschriften oder Bebauungsplänen festgelegt. Diese Pläne enthalten detaillierte Informationen darüber, wie Grundstücke genutzt werden können und welche Abstände zu den Grundstücksgrenzen einzuhalten sind.

Baugrenzen dienen dazu, sicherzustellen, dass Bauaktivitäten die Interessen und Rechte anderer Eigentümer und Anwohner respektieren. Sie sollen eine angemessene Privatsphäre, ausreichend Belichtung und Belüftung sowie den Schutz vor negativen Auswirkungen wie Lärm, Schattenwurf oder Überbauung sicherstellen.

In den meisten Fällen ist es nicht erlaubt, die Baugrenze zu überschreiten. Das bedeutet, dass Bauaktivitäten innerhalb eines festgelegten Abstands von den Grundstücksgrenzen stattfinden müssen. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sondergenehmigungen, die es in einigen Fällen ermöglichen können, von den normalen Baugrenzen abzuweichen. Diese müssen jedoch in der Regel bei den örtlichen Baubehörden beantragt werden.

Wenn die Baugrenze ohne Genehmigung überschritten wird, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Die örtlichen Baubehörden können eine Baustopp- oder Abrissverfügung erlassen und den Eigentümer dazu auffordern, das Gebäude entsprechend anzupassen oder zu entfernen. Darüber hinaus können Bußgelder oder andere Strafen verhängt werden.

Ja, es gibt in der Regel Ausnahmen oder Sonderregelungen für bestimmte Bauvorhaben. Dies können beispielsweise bestimmte Arten von Gebäuden sein, die aufgrund ihrer Funktion von den normalen Baugrenzen abweichen dürfen. Ein Beispiel dafür sind Garagen oder Gartenhäuser, die oft in geringerem Abstand zu den Grundstücksgrenzen errichtet werden dürfen.

Um die genauen Baugrenzen für ein bestimmtes Grundstück herauszufinden, sollte man die örtlichen Bauvorschriften, Bebauungspläne oder die örtlichen Baubehörden konsultieren. Diese Stellen können Auskunft darüber geben, welche Regeln und Einschränkungen für das jeweilige Grundstück gelten und welche Schritte erforderlich sind, um ein Bauprojekt innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen umzusetzen.

 

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