Baugrenze

Auf dem eigenen Grundstück darf der Eigentümer nicht einfach drauflosbauen. Sicherlich wird im Grundgesetz die Baufreiheit für jeden gewährt und dennoch ist sie nicht grenzenlos. Beim Bauen müssen Regelungen des Nachbarrechts sowie des öffentlichen Baurechts eingehalten werden. Im Bebauungsplan wird dies durch Linien, die für Baugrenzen, Baulinien und Grundstücksfläche stehen, dargestellt. Auf den ersten Blick lassen sich diese Linien leicht verwechseln, weshalb wir im folgenden Ratgeber die Baugrenze näher erläutern möchten.

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Was bedeutet eine Baugrenze?

Die Baugrenze wird in der Regel im Bebauungsplan als blaue Linie dargestellt. Von Gebäudeteilen darf ein so gekennzeichneter Bereich nicht überbaut werden. Dies wird in § 23 Absatz 3 BauNVO (Baunutzungsverordnung) geregelt. Wenn ein entsprechender Antrag vom Eigentümer des Grundstücks gestellt wird, kann ein Teil eines Hauses mit geringfügigem Ausmaß in Ausnahmefällen genehmigt und auch zugelassen werden. Sofern es in einem Bebauungsplan keine zusätzliche Baulinie gibt, können innerhalb der Grundstücksfläche die einzelnen Gebäudeteile sowie die Nebengebäude nach den gesetzlichen Richtlinien frei geplant werden.

Wichtig für den Eigentümer ist, dass Baugrenze nicht mit der Grundstücksgrenze verwechselt werden darf. Die Baugrenze kann zwar auf der Grundstücksgrenze liegen. Dagegen zeigt die Grundstücksgrenze genau an, wo die eigene Grundstücksfläche aufhört und die des Nachbarn beginnt.

Was bedeutet eine Baulinie?

Experten bezeichnen die Baulinie auch als Fluchtlinie. Diese Linie muss immer von einer Seite des Gebäudes berührt werden. Demnach muss eine Außenwand des Hauses auf der Baulinie stehen. Durch Baulinien lässt sich ein einheitliches Muster bzw. eine durchgehende Häuserflucht in Siedlungen für eine Straßenseite erreichen. Im Bebauungsplan ist die Baulinie als rote Linie gekennzeichnet.

Die Baulinie kann sowohl als Vorder- und Seitengrenze als auch als komplette Umriss der Fläche für ein Grundstück festgelegt werden. Ist letzteres der Fall, dann muss die Fläche des Grundstückes komplett mit einem Gebäude bebaut werden.

Baugrenze und Baulinie im Bebauungsplan

Gebäude und Gebäudeteile dürfen eine Baugrenze, welche im Bebauungsplan als blaue Linie dargestellt wird, nicht überschreiten. Das Bauvorhaben kann somit bis an die Grenze gehen oder dahinter zurückbleiben. Bauherren bekommen so einen gewissen Entscheidungsspielraum.

Anders sieht es dagegen bei der Baulinie, die rot gekennzeichnet ist, aus. Laut BauNVO muss auf der Baulinie gebaut werden. Bauherren haben hier grundsätzlich keinen Spielraum – sie müssen bis an die Baulinie heran bauen und dürfen nicht dahinter zurückbleiben.

Welche Konsequenzen hat die Verletzung einer Baugrenze?

Für den Bauherren kann es sehr hohe Kosten nach sich ziehen, wenn sein Bauvorhaben nicht nach Art und Umfang die Vorgaben aus dem Bebauungsplan erfüllt. Im schlimmsten Fall kann dies auch rechtliche Konsequenzen haben. Dies bedeutet, dass der Rückbau des Hauses juristisch erzwungen werden kann.

Bauherren sollten sich daher im Vorfeld eines Bauvorhabens umfassend mit den rechtlichen Bedingungen rund um die Bebauung befassen. Im Idealfall sollte eine Beratung durch einen Rechtsanwalt mit Fachkenntnissen erfolgen.

Unser Fazit zur Baugrenze

Eigentümer haben keine unbegrenzten rechtlichen Möglichkeiten, wenn es um das Bauen auf dem eigenen Grundstück geht. Selbst wenn ein Überschreiten der Baugrenze in geringem Ausmaß erlaubt ist, sollte im Vorfeld immer ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die Vorgaben sind in jedem Bundesland anders geregelt. Entsprechende Informationen gibt es in den jeweiligen Bauämtern und bei den Behörden.

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